Anwaltschaftlicher Journalismus

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Definition:
Als anwaltschaftlicher Journalismus wird ein Berichterstattungsmuster bezeichnet, dem entsprechend Journalist:innen Partei ergreifen bei der Darstellung von Standpunkten, die in den Medien unterrepräsentiert sind. Dabei kann es um die Interessen von Minderheiten gehen, ebenso aber um die von (machtlosen) Mehrheiten (z.B. Frauen, Arbeiter:innen), deren Standpunkte in den Medien unverhältnismäßig wenig Gehör finden. Beim anwaltschaftlichen Journalismus handelt es sich nicht zwangsläufig um Meinungsjournalismus, aber die Position der Neutralität wird aufgegeben (Altmeppen 2016).
Anwaltschaftlicher Journalismus füllt die Lücken in der Berichterstattung, die der Informationsjournalismus mit seiner Konzentration auf objektive, aktuelle Nachrichten hinterlässt. Themen des anwaltschaftlichen Journalismus sind die Arbeitswelt (fernab der Glasbüros), Umweltprobleme und Bevölkerungsgruppen, die „über eine gegenüber den mächtigen, in der Öffentlichkeit dominierenden Meinungsträgern zu gering entwickelte Fähigkeit der Meinungsartikulation und Selbstdarstellung verfügen und keinen Zugang zu den Medien haben.“ (Hömberg/Fabris 1983: 276)

Geschichte und gegenwärtiger Zustand:
Anwaltschaftlicher Journalismus stammt wie viele andere Berichterstattungsmuster aus den Vereinigten Staaten. Dort ist er, als ‚advocacy journalism‘, in den sechziger Jahren entstanden. Die Konflikte rund um Bürgerrechtsbewegungen und Vietnamkriegsgegner „sensibilisierten die Öffentlichkeit für Probleme, die in den Massenmedien bisher nicht präsent waren.“ (Hömber/Fabris 1983: 276). Als eine Reaktion im Journalismus entstand das anwaltschaftliche Berichterstattungsmuster, das sich auch in Deutschland ausbreitete, wenn auch sehr spärlich.

Diese Randstellung des anwaltschaftlichen Journalismus hat in den letzten Jahrzehnten noch zugenommen (Weischenberg/Malik/Scholl 2006: 107). Dies hat weniger damit zu tun, dass seine „demokratietheoretisch zu begrüßende Funktion“ (Wallisch 1995: 65) nicht mehr erforderlich ist, es rührt vielmehr aus dem Wandel des Mediensystems her, in dem frühere gesellschaftskritische Funktionen als nicht kompatibel mit der Massenfähigkeit angesehen werden. Journalismus wird nicht mehr danach beurteilt, welche Relevanz er für die gesellschaftliche Kommunikation und die Herstellung notwendiger kritischer → Öffentlichkeiten hat, sondern danach, ob er massentauglich ist.

Forschungsstand:
Berichterstattungsmuster, als solches gilt anwaltschaftlicher Journalismus, sind eine komplexe analytische Einheit. Die Komplexität von Berichterstattungsmustern entsteht aus den unterschiedlichen Ebenen, die zusammengeführt werden: Wert- und Normvorstellungen sowie Funktionen werden ebenso umschlossen wie → organisationsspezifische Ziele und Praktiken (Gewinnmaximierung und Organisationsgliederung), zudem berufsstrukturelle Aspekte (konkrete Arbeitsanleitungen).

Die Forschung versucht mit der Arbeit an Berichterstattungsmustern, die Regeln, Standards und Verfahren der Aussagenproduktion im Journalismus in systematischer Weise zu ordnen und zusammenzufassen, um Journalismus über gemeinsame Strukturmerkmale zu identifizieren und um Übereinstimmungen und Unterschiede der verschiedenen Formen von Journalismus erkennen zu können; um also beispielsweise Informations- und anwaltschaftlichen Journalismus zu differenzieren.

Während es für eine ganze Reihe von Berichterstattungsmustern wie Informationsjournalismus, → investigativen Journalismus oder auch Bürgerjournalismus umfangreichere Analysen, theoretische Erklärungen und begriffliche Präzisierungen gibt (vgl. zusammenfassend Weischenberg 1995: 110 ff.), ist der anwaltschaftliche Journalismus ein randständiges Thema. Über die Jahre lassen sich einige wenige Erläuterungen zu diesem Typus finden (vgl. Haas/Pürer 1990; Wallisch 1995; Saxer 1994; Hömberg/Fabris 1983).

Merkmale des anwaltschaftlichen Journalismus:
Im Journalismus gibt es eine Vielzahl von Berichterstattungsmustern, die sich durch übereinstimmende Merkmale auszeichnen, zugleich aber Unterschiede aufweisen können. Die Neutralität aufzugeben ist eines der Merkmale, das anwaltschaftlichen Journalismus ausmacht.
Darstellungsformen zum Beispiel haben sowohl für den Journalismus wie für das → Publikum eine orientierende Funktion. Investigativer Journalismus verpflichtet die Journalist:innen auf intensive Recherchearbeit, während das Publikum bei diesem Muster Enthüllungen und kritische Berichterstattung erwartet. Anwaltschaftlicher Journalismus wird als Teil des Meinungsjournalismus angesehen, worüber man streiten kann (Fabris 1979: 120 ff.). Unzweifelhaft aber benötigt anwaltschaftlicher Journalismus ein hohes Maß an Subjektivität und tritt damit – auch aus ethischer Sicht – klar in eine Gegenposition zum Objektivitätsideal. Die Subjektivität entsteht aus der Mandatur, die der anwaltschaftliche Journalismus ganz dezidiert übernehmen will.

Als Rollenselbstverständnis ist der anwaltschaftliche Journalismus nach Saxer (1994: 19) geprägt durch das Rollenbild als Anwalt. Die Intention dieses Rollenverständnisses ist die Solidaritätserweckung, die Autonomie ist groß, die → Berufsethik an sozialen Kriterien orientiert, die Recherche stützt sich auf inoffizielle Quellen und die Faktenpräsentation ist die eines Betroffenheitsjournalismus.
Anwaltschaftlicher Journalismus als Rollenselbstverständnis oder, wie es Scholl und Weischenberg (1998/161) formulieren, als berufliche Selbstdefinition, ist ein Einstellungskonstrukt und bezeichnet ein potentiell mögliches, nicht ein zwangsläufig aktuell betriebenes Muster (hierzu und zum Folgenden Scholl/Weischenberg 1998: 161) Er steht für einen voluntaristischen Handlungsaspekt, nicht für eine tatsächlich ausgeübte Rolle. Unzweifelhaft muss aber diese individuelle Zielsetzung vorliegen, damit von anwaltschaftlichem Journalismus gesprochen werden kann, denn es ist nicht davon auszugehen, dass journalistische Organisationen anwaltschaftlichen Journalismus initiieren, als grundlegende Erwartung formulieren oder zur redaktionellen Linie erklären. Der Wille von einzelnen Journalist:innen wie von journalistischen Organisationen, anwaltschaftlichen Journalismus zu betreiben, ist entscheidend dafür, dass er in der Gesellschaft existiert.

Mit dem Anspruch, anwaltlich aufzutreten, richtet der anwaltschaftliche Journalismus manche seiner Relevanzkriterien anders aus als andere Berichterstattungsmuster. Nicht das, was für viele interessant ist oder das, was aktuell von Interesse ist, wird als Thema ausgewählt, sondern das, was Personen oder Gruppen angeht, die üblicherweise nicht im Fokus der Berichterstattung stehen. Die Wege der → Recherche, die Darstellungsformen, die Themen werden dem Verständnis des anwaltschaftlichen Journalismus angepasst. Wahrheitstreue und Akkuresse gehören dazu, um Glaubwürdigkeit zu gewährleisten, Faktentreue und kritische Distanz gegenüber Informanten und Unterstützern sind Kriterien – wie auch die Nennung der → Quellen. Das audio et altera pars ist ein Grundsatz des anwaltschaftlichen Journalismus, in dem Sinne, gegnerische oder widerstreitende Argumente nicht zu ignorieren.

Der anwaltschaftliche Journalismus ergreift Partei, ohne parteiisch zu sein, was durchaus zu Problemen führt. Zu den Problemen, für die anwaltschaftlicher Journalismus kritisiert wird, gehört, Meinungen als Fakten zu präsentieren, falsch zu informieren und insgesamt damit die Verlässlichkeit des gesamten Journalismus zu untergraben. Das macht den anwaltschaftlichen Journalismus besonders sensibel für ethische Grundsätze, um der Kritik zu begegnen. Bedrohlicher für die weitere Existenz eines anwaltschaftlichen Journalismus sind jedoch die Wandlungen im Gefüge von → Mediensystem und Publikumssegmenten.

Der Wandel des anwaltschaftlichen Journalismus und seine Gründe:
Der Journalismus wandelt sich beständig, die Wandlungsphasen sind mal mehr mal weniger intensiv. Seit Beginn des Jahrtausends ist eine stete Zunahme der Wandlungsprozesse zu beobachten, die vor allem auf die Digitalisierung und ihre Folgen zurückzuführen ist.

Facebook, Google und die anderen Internetkonzerne dienen einerseits der Kundengewinnung und -bindung. Gleichzeitig avancieren diese Technologiekonzerne selbst zu Medien und setzen den traditionellen Journalismus unter Druck, sich zu wandeln. Für ambitionierte Berichterstattungsmuster wie anwaltschaftlichen Journalismus ist in diesen ökonomisch getriebenen Entwicklungen kaum mehr Platz, denn das Erfolgskriterium ist Massentauglichkeit.

Dies führt dazu, dass der anwaltschaftliche Journalismus innerhalb des journalistischen Feldes am Rande zu verorten ist, hinsichtlich der Bedeutung wie hinsichtlich des Umfangs seiner Anwendung. Das lässt sich an den Zustimmungswerten der Journalist:innen zu diesem Berichterstattungsmuster ablesen, die über die Jahre deutlich abnehmen. Gemessen werden diese Werte mit bestimmten Items, so beispielsweise dem Item „sich für die Benachteiligten in der Bevölkerung einsetzen“ und/oder „normalen Leuten eine Chance geben, ihre Meinung zu Themen von öffentlichem Interesse zum Ausdruck zu bringen“. Insgesamt scheint es so, dass in dem Moment, in dem die Funktionen des Journalismus auf Kritik, Kontrolle, Anwaltschaft zugespitzt werden, die Zustimmungswerte sinken.

Für den anwaltschaftlichen Journalismus sind insbesondere solche Themen relevant, die für Gerechtigkeitsproblematiken stehen. Nicht nur die etablierten Eliten, sondern ebenso Minoritäten und randständige Interessen, die nicht durch wohlorganisierte Gruppen gefördert werden, müssen Zugangsmöglichkeiten zur Berichterstattung erhalten. Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist der der Fairness. Viele von Berichterstattung Betroffene beklagen, nicht fair behandelt zu werden. Je anwaltschaftlicher die Berichterstattung ist, umso schärfen sind die Reaktionen der Betroffenen.

Doch es gibt gute Gründe dafür, nicht sklavisch am Ideal eines objektiven Journalismus festzuhalten (Altmeppen/Arnold/Kössler 2012). Das wird einsichtig schon allein daraus, dass auch Journalist:innen, die ihre soziale Verantwortung ernst nehmen, in ihrer Arbeit aber die Mächtigen kritisieren, sowie Skandale, Machtmissbrauch und → Korruption aufdecken, schwerlich ausgewogene Berichterstattung leisten können, die alle Parteien fair behandelt. Die, die kritisiert werden, werden immer über unfaire Berichterstattung zetern.

Es lassen sich permanent Beispiele dafür finden, dass journalistische Berichterstattung nicht fair im Sinne von ausgleichend sein kann und auch gar nicht fair sein soll in bestimmten Fällen. Die Missbrauchsfälle in den Kirchen, die Korruption im Sport, die Betrügereien der Großbanken, die demokratiefeindlichen Pöbeleien von Neo-Nazis sind Ereignisse, deren Narration in den Medien nach Fairnessregeln, ausgewogen und objektiv, nicht korrekt wiedergegeben werden könnten.

Journalist:innen sollen – und bei einem anwaltschaftlichen Journalismus müssen sie – in bestimmten Fällen diejenigen, die die Regeln brechen, ‚unfair‘ behandeln, sie können nicht ausgewogen  berichten, wenn sie als Anwälte auftreten für diejenigen, die selbst unfair oder verbrecherisch behandelt werden, sie sollen Partei ergreifen für diejenigen, die keine Lobby haben in den gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen.

Literatur:

Altmeppen, Klaus-Dieter: Anwaltschaftlicher Journalismus. In: Heesen, Jessica (Hrsg.): Handbuch Medien- und Informationsethik. Stuttgart [Metzler] 2016, S. 132-137.

Altmeppen, Klaus-Dieter; Klaus Arnold; Tanja Kössler: Are the Media Capable of Fair Reporting? Remarks on the Principle of Fairness in Professional Journalism. In: Kals, Elisabeth; Jürgen Maes (Hrsg.): Justice and Conflicts. Theoretical and Empirical Contributions. Berlin/Heidelberg [Springer] 2012, S. 329-343.

Fabris, Hans Heinz: Journalismus und bürgernahe Medienarbeit. Formen und Bedingungen der Teilhabe an gesellschaftlicher Kommunikation. Salzburg [Neugebauer] 1979.

Haas, Hannes; Heinz Pürer: Berufsauffassungen im Journalismus. In: Stuiber, Heinz-Werner; Heinz Pürer, (Hrsg.): Journalismus. Anforderungen, Berufsauffassungen, Verantwortung. Nürnberg [Kommunikationswiss. Forschungsvereinigung] 1991, S. 71-85.

Hömberg, Walter; Hans Heinz Fabris: Die politische Rolle des Journalisten. In: Decker, Horst (Hrsg.): Einführung in die Kommunikationswissenschaft. München u. a. [Saur] 1983, S. 259-288.

Saxer, Ulrich: Medienkonkurrenz und Joumalismustypen. Thesen aus der Sicht eines Kommunikationswissenschaftlers. In: Hömberg, Walter; Jan Tonnemacher (Hrsg.): Journalisten in der Medienkonkurrenz. Eichstätt [Eichstätter Materialien zur Journalistik I] 1994, S. 16-27.

Scholl, Armin; Siegfried Weischenberg: Journalismus in der Gesellschaft. Theorie, Methodologie und Empirie. Opladen [Westdeutscher Verlag] 1998.

Wallisch, Gianluca: Journalistische Qualität. Definitionen – Modelle – Kritik. Konstanz [UVK] 1995.

Weischenberg, Siegfried: Journalistik. Theorie und Praxis aktueller Medienkommunikation. Band 2: Medientechnik, Medienfunktionen, Medienakteure. Opladen [Westdeutscher Verlag] 1995.

Weischenberg, Siegfried; Maja Malik; Armin Scholl: Die Souffleure der Mediengesellschaft. Report über die Journalisten in Deutschland. Konstanz [UVK] 2006.

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Klaus-Dieter Altmeppen
*1956, Prof. Dr., ist seit 2007 Hochschullehrer am Studiengang Journalistik der KU Eichstätt-Ingolstadt. Seit November 2016 leitet er das Zentrum für Ethik der Medien und der digitalen Gesellschaft (zem::dg) zusammen mit Claudia Paganini (Hochschule für Philosophie München). Forschungsfelder: Verantwortungskommunikation, Journalismusforschung, Medienmanagement, Medienorganisation und -ökonomie.