Diskursiver Journalismus

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Wortherkunft und Definition:
‚Diskursiver Journalismus‘ (Burkart 1998, 2014, 2021a: 458ff.) steht für ein normatives, deliberativ-demokratisches Rollenverständnis von Journalisten in komplexen Gesellschaften. Als ‚Diskurs-Anwälte‘ hinterfragen sie stellvertretend für eine kritische → Öffentlichkeit das (potenziell konfliktreiche) Handeln gesellschaftlich relevanter Akteure und treten mit diesen in eine Auseinandersetzung über ihre handlungsleitenden Ideen, Positionen, Ziele und Absichten ein.

Der ‚Diskurs‘-Begriff wird dabei mit Blick auf die Theorie des kommunikativen Handelns von Jürgen Habermas (1981) verwendet. Kommunikation gilt als verständigungsorientierter, in der Realität jedoch stets störanfälliger Prozess. Angelpunkt sind vier universale kommunikative Ansprüche (Verständlichkeit, Wahrheit, Wahrhaftigkeit und Legitimität), deren implizite Geltung wir wechselseitig (naiv) voraussetzen (müssen), wenn wir in einen Kommunikationsprozess eintreten (wollen). Wird jedoch auch nur einer dieser Geltungsansprüche angezweifelt, haben wir es mit gestörter Kommunikation zu tun und Verständigung findet nicht mehr statt. Mit dem Diskurs steht allerdings ein in die Alltagskommunikation gleichsam eingebauter (metakommunikativer) Reparaturmechanismus zur Verfügung: Ein Diskurs unterbricht die laufende Kommunikation und macht den jeweils angezweifelten Geltungsanspruch selbst zum Thema von Kommunikation. Diskursziel ist es, das gestörte Einverständnis über diesen Anspruch durch Begründung wiederherzustellen. Konkrete Zweifel können also thematisiert und potenziell auch ausgeräumt bzw. reduziert werden. Diskurse fungieren gleichsam als kommunikative Stimuli, die eine Debatte sachlich vorantreiben.

In ihrer Rolle als ‚Diskurs-Anwälte‘ versuchen → Journalisten nun mit jenen Akteuren einen öffentlichen Diskurs zu führen, die für die Umsetzung ihrer oftmals strittigen (sei es politischen, wirtschaftlichen oder kulturellen) Ideen und Ziele um öffentliches Vertrauen werben und dafür Publizität benötigen. Als ‚Diskurs-Anwälte‘ artikulieren Journalisten einerseits Zweifel, die in der interessierten Öffentlichkeit potenziell vorhanden sind; andererseits eröffnen sie den jeweiligen Akteuren dadurch aber auch die Chance, Missverständnisse aufzuklären, Vorwürfe zu entkräften und Interessen zu rechtfertigen. Im Sinn der erwähnten Stimulusfunktion stellen öffentlich geäußerte Zweifel somit ein dynamisierendes Moment dar, das Anschlusskommunikation auslöst.

Die Grafik (Burkart 2021a: 460) visualisiert die (idealtypische) Idee des diskursiven Journalismus aus deliberativ-demokratischer Perspektive: Die politischen Akteure senden ihre Botschaften an Journalisten, die diese zu → Nachrichten verarbeiten und an die interessierte Öffentlichkeit weiterverbreiten. Dabei hinterfragen sie als Diskursanwälte stellvertretend für das Publikum die übermittelten Zahlen/Daten/Fakten/Ideen und Meinungen und dynamisieren damit den öffentlichen Kommunikationsprozess.

Real mag es sich dabei vielfach um eine Art Elitendiskurs handeln, der wiederum nur von einem elitären (ohnehin gut informierten und interessierten) Bruchteil des potenziellen → Publikums rezipiert wird. Die Bedingungen der hier durchschimmernden (Habermas’schen) ‚idealen Kommunikationsgemeinschaft` sind jedoch per definitionem nicht real, sondern kontrafaktisch und machen uns (schmerzlich) bewusst, dass man sich an Idealzustände lediglich annähern, sie jedoch kaum jemals realisieren kann (näher: Burkart 2021a: 407ff., 432f., 487). Kulturoptimistisch gewendet sollte man das Ausmaß der Aufmerksamkeit und der Anschlusskommunikation insbesondere für Themen, die Betroffenheit bei sehr vielen Menschen provozieren (Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimawandel) nicht unterschätzen.

Geschichte und gegenwärtiger Zustand:
Die Idee vom ‚diskursiven Journalismus‘ fügt sich in eine Reihe von traditionellen → kommunikationswissenschaftlichen Überlegungen zu gesellschaftlichen Funktionen der Medien bzw. des Journalismus in einer demokratisch organisierten Gesellschaft (Burkart 2021b) ein. Schon relativ früh ist vom Journalisten als ‚Gesprächsanwalt‘ (Aswerus 1953/1993; Glotz/Langenbucher 1969) oder auch vom ‚Wortführer der sprachlosen Massen‘ (Ronneberger 1974) die Rede. Diskursiver Journalismus ähnelt dem Rollenbild des → anwaltschaftlichen Journalismus, der medial unterrepräsentierten Gruppen und Themen zu Publizität verhilft (Altmeppen 2016), ebenso wie dem des kritischen Kontrolleurs (Watchdog), der den Mächtigen auf die Finger schaut und Missstände aufdeckt (Evers/Greck/Altmeppen 2021; Hanitzsch/Lauerer 2019; Scholl/Weischenberg 1998).

Gerade für komplexe Gesellschaften ist ein strukturell bedingter Mangel an unmittelbaren kommunikativen Kontakten zwischen Staatsbürgern und öffentlichen Entscheidungsträgern typisch. Ein Journalismus, der sich um die „Moderation gesellschaftlicher Diskurse“ (Kuhlmann 2016) bemüht, hat nicht nur das Potenzial, diesen Mangel zu kompensieren, sondern leistet auch einer kommunikativen Rationalität Vorschub (Brosda 2008; Kuhlmann 1999). Denn in einen Diskurs einzutreten, heißt auch rational zu argumentieren: Positionen sollten verständlich formuliert, Absichten nachvollziehbar begründet und Interessen aus dem Kontext geltender Werte und Normen heraus gerechtfertigt werden können.

Diese (idealtypische) Forderung nach rationaler Argumentation folgt den universalen Geltungsansprüchen von Kommunikation, die grundsätzlich immer dann (wechselseitig) unterstellt werden können, wenn die Kommunikationspartner versuchen, einen Verständigungsprozess zu initiieren oder an einem solchen teilzunehmen. Dies gilt für interpersonale ebenso wie für öffentliche (bzw. veröffentlichte) Kommunikation – deshalb lässt sich ‚diskursiver Journalismus‘ auch als ‚verständigungsorientierter Journalismus‘ begreifen.

Kennzeichen dieser Verständigungsorientierung ist zuallererst die rationale Argumentation: Ziele, Meinungen und Handlungen gelten als vernünftig, wenn sie nicht nur verständlich formuliert sind, sondern auch entsprechend begründet werden können. Dabei lassen sich pauschale (allgemeine, nicht näher konkretisierte), einfache (durch Verweis auf ein einziges Faktum gestützte) und spezifische (durch Zahlen/Daten/Fakten untermauerte) Begründungen unterscheiden. Wenn divergente Interessen aufeinandertreffen, dann geraten auch unterschiedliche Problemlösungen in den Blick. Dies können eher vage, ungenaue Ideen oder bereits konkrete Vorschläge zur Vermittlung zwischen gegensätzlichen Standpunkten sein. Neben der an den Geltungsansprüchen ausgerichteten diskursiven Zweifelkultur ist schließlich noch der Respekt, mit dem die Kommunikationspartner einander begegnen, eine zentrale Voraussetzung dafür, dass ein Konsens oder (realistischer) ein Kompromiss erzielt werden kann. Analysen von Parlamentsdebatten (Spörndli 2004) weisen jedenfalls darauf hin, dass eine solchermaßen betriebene ‚konstruktive Politik‘ die Kompromiss- und Konsenswahrscheinlichkeit der beteiligten Parteien erhöht. Längst gilt daher die Existenz einer zivilisierten Streitkultur als wesentliches Element vitaler Demokratien (Sarcinelli 1990).

Aus den erwähnten Variablen (bzw. den entsprechend operationalisierten Indikatoren) lässt sich ein ‚Verständigungsorientierungsindex‘ (VOI) generieren. Damit kann das anspruchsvolle theoretische Konzept für journalistische Qualität – genauer: der Grad an Verständigungsorientierung einer Kommunikation (bzw. eines Kommunikationsangebotes) – in ein praktisch handhabbares empirisches Messinstrument transponiert werden (vgl. Burkart/Rußmann/Grimm 2010).

Qualitätsdimensionen der Verständigungsorientierung in der öffentlichen Kommunikation Burkart/Rußmann 2015: 58; Burkart 2021a: 472
Qualitätsdimensionen der Verständigungsorientierung in der öffentlichen Kommunikation
Burkart/Rußmann 2015: 58; Burkart 2021a: 472

Dieser Grad an Verständigungsorientierung ist umso höher, je häufiger Positionen begründet werden und je anspruchsvoller diese Begründungen sind, je mehr Lösungs- und/oder Vermittlungsvorschläge diese Texte enthalten und je konkreter diese Vorschläge sind, je respektvoller die Akteure miteinander umgehen und je häufiger dies der Fall ist und je diskursiver die Beiträge gestaltet sind, d.h. je häufiger Zweifel an kommunikativen Geltungsansprüchen artikuliert werden.

Forschungsstand:
In demokratisch organisierten Gesellschaften sind strategisch inszenierte und medial orchestrierte politische Diskurse unverzichtbare Bestandteile von Wahlkampfkommunikation – und sie eignen sich hervorragend zum Studium der öffentlichen Diskursqualität. Ausgewählte Ergebnisse aus einer Langzeitstudie zur österreichischen Wahlkampfkommunikation über vier Jahrzehnte (1966-2008) geben Einblick in Wiener Forschungsaktivitäten zum diskursiven Journalismus. Analyseobjekte sind Pressemitteilungen (PM) politischer Parteien sowie die entsprechende journalistische (printmediale) Berichterstattung (Details dazu Burkart/Rußmann 2010, 2012, 2015, 2016, 2017).

Über die untersuchten Jahrzehnte hinweg ist es die Qualitätspresse, die am ehesten ein verständigungsorientiertes Kommunikationsangebot bereitstellt. Hier trifft man – trotz des eher niedrigen Begründungsniveaus der PM – häufiger auf anspruchsvollere (spezifische) Begründungen als in den Boulevardzeitungen und es kommen auch deutlich mehr Lösungsvorschläge für diskutierte Probleme zur Sprache (Burkart/Rußmann 2017: 233ff.).

Erwähnenswert ist ein Ansteigen expliziter Respektlosigkeiten seit den 1990er Jahren in den PM der politischen Parteien (Burkart/Rußmann 2015: 65f), während sich in der journalistischen Berichterstattung ein gegensätzlicher Trend abbildet: Die Häufigkeit respektloser Medieninhalte hat nach der Jahrtausendwende deutlich abgenommen (Burkart/Rußmann 2017: 238). Bedenkt man, dass sich die Achtung gegenüber dem Anderen als demokratisch funktional erwiesen hat, so ist das eine demokratiepolitisch positiv zu bewertende Entwicklung im (österreichischen) Journalismus. Die eindeutige Dominanz von Legitimitätszweifeln, bei denen es um Fragen des (rechtlich bzw. normativ und moralisch) angemessenen Handelns geht, weist ebenfalls auf eine gut entwickelte demokratische Kommunikationskultur in Österreich hin – an der neuerlich die Qualitätspresse mit ihrer stärker sachkritischen Zweifelkultur ihren Anteil hat (Burkart/Rußmann 2012: 250).

Eine stärker personenkritische Zweifelkultur pflegt dagegen die Boulevardpresse: Hier werden Zweifel an der Wahrhaftigkeit politischer Akteure über Jahrzehnte hinweg deutlich häufiger problematisiert als in den Qualitätszeitungen (ebd.: 249). Mit Etikettierungen wie ‚scheinheilige Lippenbekenntnisse‘, ‚Heuchelei‘, ‚Verschleierungs- und Mogelpackung‘, ‚unglaubwürdigen Wahlzuckerln‘ etc. wird eine regelrechte „Täuschungsrhetorik“ (ebd.: 238) kultiviert. Man unterstellt, dass politische Akteure anders reden als sie wirklich denken. Im Langzeitvergleich ist sowohl für die Pressemitteilungen als auch für die (printmediale) Berichterstattung ein kontinuierlicher Anstieg derartiger Misstrauensäußerungen diagnostizierbar (Burkart/Rußmann 2021). Mehr noch: Das Erregen von Misstrauen konnte als effektive politische PR-Strategie in der österreichischen Wahlkampfkommunikation identifiziert werden: Die Täuschungsrhetorik in den → Pressemitteilungen scheint als Stimulans für (insbesondere Boulevard-)Journalisten zu fungieren, die regelmäßig selbst in eine aktive Zweifler-Rolle schlüpfen und damit entsprechende Misstrauenstendenzen noch vorantreiben (ebd.: 189).

Was dabei problematisch erscheint: Wahrhaftigkeit gilt als nicht diskursfähig – über Ehrlichkeit lässt sich nicht ergebnisorientiert streiten. Zwar kann man über alles streiten – aber eine Auseinandersetzung über Wahrhaftigkeit verhindert von vornherein, kraft vernünftiger Argumentation zu einem angemessenen Ergebnis zu gelangen. Jemand, dem Wahrhaftigkeit abgesprochen wird, der kann, wie es Habermas (1981: 69) formuliert hat, „allenfalls in der Konsequenz seiner Handlungen beweisen, ob er das Gesagte auch wirklich gemeint hat“.

Ob eine wachsende Häufigkeit von Wahrhaftigkeitszweifeln in den Boulevardmedien, wie sie empirisch festgestellt wurde, einer demokratisch wünschenswerten Debatte zuträglich ist oder nicht, das ist eine durchaus strittige Frage (näher dazu Burkart 2021a: 472f.) und sie soll abschließend hier als eine Forschungslücke deponiert werden.

Literatur:

Altmeppen, Klaus-Dieter: Anwaltschaftlicher Journalismus. In: Heesen, Jessica (Hrsg.): Handbuch Medien- und Informationsethik. Stuttgart [Metzler] 2016, S. 132-137.

Aswerus, Bernd Maria: Zeitung und Zeitschrift: Das Zeitgespräch der Gesellschaft. In: Die Zeitschrift, 1953. Neuausgabe: Aswerus, Bernd Maria: Vom Zeitgespräch der Gesellschaft. (hg. von Hans Wagner und Detlef Schröter) München [R. Fischer] 1993.

Brosda, Carsten: Diskursiver Journalismus. Journalistisches Handeln zwischen kommunikativer Vernunft und mediensystemischem Zwang. Wiesbaden [VS-Verlag] 2008.

Burkart, Roland: Von verständigungsorientierter Öffentlichkeitsarbeit zum diskursiven Journalismus. In: Duchkowitsch, Wolfgang; Fritz Hausjell; Walter Hömberg; Arnulf Kutsch; Irene Neverla (Hrsg.): Journalismus als Kultur. Analysen und Essays. Opladen/Wiesbaden [Westdeutscher Verlag] 1998, S. 163-172.

Burkart, Roland: Der Journalist als Diskursanwalt: Kommunikationsethische Überlegungen für journalistisches Handeln in demokratischen Gesellschaften. In: Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen & Bibliothekare“ (VÖB). Schwerpunktthema ‚Informationsethik‘. VÖB 67, 1, 2014, S. 141-150. http://eprints.rclis.org/22985/

Burkart, Roland: Kommunikationswissenschaft. Grundlagen und Problemfelder einer interdisziplinären Sozialwissenschaft. 6. Auflage. Wien [Böhlau] 2021a.

Burkart, Roland: Funktionen des politischen Journalismus. In: Prinzing, Marlis; Roger Blum (Hrsg.): Handbuch Politischer Journalismus. Köln [Herbert von Halem] 2021b, S. 117-150.

Burkart, Roland; Uta Rußmann: Journalism, Democracy and the Role of Doubts: An Analysis of Political Campaign Communication in Austria. In: Studies in Communication Sciences (SComS), 1, 2010, S. 11-27.

Burkart, Roland; Uta Rußmann: Zweifelhafte Authentizität: Eine Untersuchung der Österreichischen Wahlkampfkommunikation. In: Szyszka, Peter (Hrsg.): Alles nur Theater. Authentizität und Inszenierung in der Organisationskommunikation. Köln [Herbert von Halem] 2012, S. 236-254.

Burkart, Roland; Uta Rußmann: Beeinflussung durch Verständigung? Die kommunikative Qualität von Pressemitteilungen politischer Parteien in österreichischen Nationalratswahlkämpfen. Ein Langzeitvergleich: 1970-2008. In: Fröhlich, Romy; Thomas Koch (Hrsg.): Politik – PR – Persuasion. Strukturen, Funktionen und Wirkungen politischer Öffentlichkeitsarbeit. Wiesbaden [Springer VS] 2015, S. 49-70.

Burkart, Roland; Uta Rußmann: Quality of Understanding in Campaign Communication of Political Parties and Mass Media in Austria Between 1970 and 2008. In: International Journal of Communication, 10, 2016, S. 4141-4165. https://ijoc.org/index.php/ijoc/article/view/4866/1761

Burkart, Roland; Uta Rußmann: Die journalistische Verantwortung für gesellschaftliche Verständigung. Empirische Ergebnisse aus der österreichischen Wahlkampfkommunikation über vier Jahrzehnte. In: Kirchhoff, Susanne; Dimitri Prandner; Rudolf Renger; Gerit Götzenbrucker; Ingrid Aichberger (Hrsg.): Was bleibt vom Wandel? Journalismus zwischen ökonomischen Zwängen und gesellschaftlicher Verantwortung. Baden-Baden [Nomos] 2017, S. 223-248.

Burkart, Roland; Uta Rußmann: Das Erregen von Misstrauen: Eine politische Public Relations-Strategie in der Wahlkampfkommunikation? Ergebnisse eines Langzeitvergleichs aus vier Jahrzehnten. In: Magin, Melanie; Uta Rußmann; Birgit Stark (Hrsg.): Demokratie braucht Medien. Wiesbaden [Springer VS] 2021, S. 175-192.

Burkart, Roland; Uta Rußmann; Jürgen Grimm: Wie verständigungsorientiert ist Journalismus? Ein Qualitätsindex am Beispiel der Berichterstattung über Europa im Österreichischen Nationalratswahlkampf 2008. In Pöttker, Horst; Christian Schwarzenegger (Hrsg.): Europäische Öffentlichkeit und journalistische Verantwortung. Köln [Herbert von Halem] 2010, S. 256-281.

Evers, Tanja; Regina Greck; Klaus-Dieter Altmeppen: Konzepte des politischen Journalismus. In: Prinzing, Marlis; Roger Blum (Hrsg.): Handbuch Politischer Journalismus. Köln [Herbert von Halem] 2021, S. 439-462.

Glotz, Peter; Wolfgang R. Langenbucher: Der missachtete Leser. Zur Kritik der deutschen Presse. Köln [Kiepenheuer & Witsch] 1993.

Habermas, Jürgen: Theorie des kommunikativen Handelns. 2 Bände. Frankfurt am Main [Suhrkamp] 1981.

Hanitzsch, Thomas; Corinna Lauerer: Berufliches Rollenverständnis. In: Hanitzsch, Thomas; Josef Seethaler; Vinzenz Wyss (Hrsg.): Journalismus in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wiesbaden [Springer VS] 2019, S. 135-161.

Kuhlmann, Christoph: Die öffentliche Begründung politischen Handelns. Zur Argumentationsrationalität in der politischen Massenkommunikation. Opladen [Westdeutscher Verlag] 1990.

Kuhlmann, Christoph: Journalismus als Moderation gesellschaftlicher Diskurse. In: Löffelholz, Martin; Liane Rothenberger (Hrsg.): Handbuch Journalismustheorien. Wiesbaden [Springer VS] 2016, S. 403-416.

Ronneberger, Franz: Die politischen Funktionen der Massenkommunikation. In: Langenbucher, Wolfgang R. (Hrsg.): Zur Theorie der politischen Kommunikation. München [Piper] 1974, S. 193-205.

Sarcinelli, Ulrich (Hrsg.): Demokratische Streitkultur: theoretische Grundpositionen und Handlungsalternativen in Politikfeldern. Opladen [Westdeutscher Verlag] 1990.

Scholl, Armin; Siegfried Weischenberg: Journalismus in der Gesellschaft. Theorie, Methodologie und Empirie. Opladen/Wiesbaden [Westdeutscher Verlag] 1998.

Spörndli, Markus: Diskurs und Entscheidung. Eine empirische Analyse kommunikativen Handelns im deutschen Vermittlungsausschuss. Wiesbaden [VS-Verlag] 2004.

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Roland Burkart
*1950, Ao. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c., Professor für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft am gleichnamigen Institut der Universität Wien. Arbeitsschwerpunkte: Kommunikationstheorie, Rezeptions- und Wirkungsforschung, Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations und Politische Kommunikation (Wahlkampfdiskurse). Kontakt: roland.burkart (at) univie.ac.at