unter drei

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Bei einer Recherche nutzen Journalisten Gesprächs- und Zitierregeln, in denen festgelegt wird, ob eine Quelle in einem Beitrag genannt werden kann. In Deutschland gibt es dafür als Konvention die Begriffe ,unter eins‘, ,unter zwei‘ und ,unter drei‘. Läuft ein Gespräch bzw. eine Aussage ,unter eins‘, können sowohl die Quelle als auch ihre Aussage in einem Beitrag in vollem Umfang zitiert werden. Bei der Vereinbarung ,unter zwei‘ kann zwar die Aussage (die Information) verwendet, die → Quelle aber nicht namentlich genannt werden. Sie wird allenfalls allgemein und vage eingeführt, wie bei der Angabe „aus Regierungskreisen verlautete“. Die Vereinbarung ,unter drei‘ bedeutet, dass der Gesprächsinhalt lediglich als Hintergrundinformation gedacht ist und nicht verwendet werden darf, also sowohl die Quelle als auch die Informationen nicht in Beiträgen auftauchen dürfen. Im Englischen ist dafür der Begriff ,off the record‘ geläufig. In der Praxis wird oft um die Anwendung und Auslegung und um die Grenzen dieser Regelungen gerungen.

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*1974, Prof. Dr., ist Professor für Grundlagen und Strategien des Journalismus am Journalistischen Seminar / Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er studierte Publizistik/Journalismus, Philosophie, Psychologie, Politik- und Literaturwissenschaft an der Freien Universität Berlin, der Fern-Universität Hagen und der School of Journalism (School of Media) der Indiana University in Bloomington (USA) und hat an der Universität Bremen mit einer Arbeit über die Diskurstheorie von Jürgen Habermas und die Empirie politischer Talkshows promoviert. Mehr als zehn Jahre war er politischer Redakteur der Süddeutschen Zeitung. Zu seinen derzeitigen Arbeits- und Forschungsschwerpunkten gehören Medienvertrauen und Medienethik, Verschwörungstheorien und journalistische Darstellungsformen. Er ist Mitherausgeber der „Journalistik“.