Wortherkunft: Das Synonym ‚Editor‘ basiert auf lat. editor = Herausgeber; edere = herausgeben.
Definition:
Der Begriff ist bis heute nicht eindeutig definiert, weder im publizistischen noch im rechtlichen Verständnis. Herausgeber kann eine einzelne Person oder eine Personengruppe sein, die Druckwerke anderer zur Veröffentlichung vorbereitet, publiziert und verbreitet. Im Pressewesen ist der Herausgeber Bindeglied zwischen dem Verleger (der die finanziellen Mittel und die Infrastruktur zur Verfügung stellt) und der Redaktion (in der Themen und Informationen gesammelt und aufbereitet werden). Verleger und Herausgeber bestimmen in einem Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag die sogenannte publizistische Leitlinie; Herausgeber und Chefredakteur sind in der Redaktionsorganisation im arbeitsrechtlichen Sinne weisungsbefugt. Die Bezeichnung → Verlag als Herausgeber findet sich in der Pressestatistik, die Walter J. Schütz (2005) wesentlich geprägt hat: Ein Verlag als Unternehmen kann eine oder mehrere Zeitungen herausgeben. Ein Synonym ist der Begriff „Verleger-Herausgeber“ (Körner 2002: 83).
Geschichte:
Die Figur des Herausgebers existiert spätestens seit der (industriellen) Herstellung von Druckwerken, sowohl im Buch-/ Verlagswesen als auch bei Zeitschriften- und Zeitungsverlagen. Allerdings wird der Begriff weder im Alltag der Presseproduktion noch in der Zeitungswissenschaft eindeutig bestimmt und von anderen abgegrenzt. Im Gegenteil: Die Funktion eines Herausgebers wird häufig in das Berufsbild des Verlegers integriert. Im deutschen Sprachraum sind prominente Beispiele für Herausgeber zu finden, die auch gleichzeitig als Autoren Beiträge verfassten: Karl Kraus war von 1899 bis 1936 Herausgeber und einer der wenigen Autoren der Wiener Wochenschrift Die Fackel, Carl von Ossietzky gab von 1926 bis 1933 Die Schaubühne bzw. Die Weltbühne heraus, der Gründer des Magazins Der Spiegel, Rudolf Augstein, war gleichzeitig Herausgeber und Journalist (1947 bis 2002; Schröder 2004; Nelles 2016).
Gegenwärtiger Zustand:
In der Verlagslandschaft können drei Typen von Herausgebern unterschieden werden (Körner 2002): Typ 1 ist der nominelle Herausgeber: dies sind in der Regel bekannte oder angesehene Persönlichkeiten, die nur mit ihrem Namen als Herausgeber fungieren (ebd.: 76). Bisweilen wird dieser Kreis als Herausgeberbeirat bezeichnet. Herausgebertyp 2 lässt ein Presseerzeugnis unter seinem Namen erstmals erscheinen; Typ 3 ist „Inhaber der geistigen Oberleitung“, bestimmt das redaktionelle Gesamtkonzept und organisiert die inhaltliche Zusammenstellung der Beiträge (Körner 2002: 77-83). Die beiden letztgenannten kommen eher in Buchverlagen vor, Typ 1 ist vor allem bei überregionalen Qualitätszeitungen zu finden.
Forschungsstand:
Die Publizistik-, Kommunikations- und Medienwissenschaft und im Besonderen die Journalismusforschung haben sich bis dato nicht mit der Rolle des Herausgebers beschäftigt. In den historischen und aktuellen Analysen der Pressemedien werden Verleger, Drucker und → Journalisten identifiziert und differenziert. Die Herausgabe von regelmäßig erscheinenden Zeitungen wird als das wirtschaftliche Interesse eines Verlegers als Unternehmer verstanden (Blöbaum 1994: 164-167) und nicht als eigene Funktion im Sinne der geistigen und publizistischen Leitung. Einzig eine Dissertation aus den Rechtswissenschaften (Körner 2002) begibt sich auf die Spurensuche im Urheber- und Verlagsrecht sowie in den Landespressegesetzen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwar grundsätzlich rechtlich zwischen den Funktionen des → Redakteurs, des Verfassers und des Herausgebers (Körner 2002: 33), definiert diese aber nicht. Die Nennung eines Herausgebers im Impressum ist nur dann zwingend, „wenn neben dem Herausgeber weder ein (lebender) Verfasser noch ein Verleger beteiligt ist“ (Körner 2002: 33).
Literatur:
Bayerisches Pressegesetz (BayPrG). http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=14 (16.11.2018)
Blöbaum, Bernd: Journalismus als soziales System. Opladen [Westdeutscher Verlag] 1994.
Die Zeit: Impressum. https://www.zeit.de/impressum/impressum-print (19.11.2018)
Körner, Julia: Der Herausgeber von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern. Begriffsbestimmung und Rechtsstellung. Frankfurt/M. u.a. [Peter Lang] 2002.
Nelles, Irma: Der Herausgeber. Berlin [Aufbau] 2016.
Schröder, Dieter: Augstein. München [Siedler] 2004.
Schütz, Walter J.: Deutsche Tagespresse 2004. Zeitungsmarkt trotz Krise insgesamt stabil. In: Media Perspektiven, 5, 2005, S. 205-232.